praisepool.de
Erzeugung individueller Liederhefte aus SongBeamer-Daten
Gitarrenbild

Darf das jeder einfach so nutzen?

Zunächst einmal möchten wir klarstellen, dass wir das Copyright bzw. die Urheberrechte der Autoren und Verlage achten und respektieren, und dies auch von den Nutzern dieses Dienstes als Grundvoraussetzung für die Nutzung verlangen. Wir stellen uns vollkommen hinter den Anspruch der Autoren, für die Verwertung Ihrer geistigen Werke auch entsprechende Vergütungen zu erhalten.

Dieser Dienst ist ein reiner Konvertierungsmechanismus und kann daher an sich keine Copyright-Verletzung darstellen. Jeder Nutzer lädt temporär seine eigenen bereits bestehende SongBeamer-Daten in das System und erhält dieselben Daten zurück (als PDF-Datei), nur in leicht anderer Form. Der Mehrwert, den der Nutzer durch diesen Dienst erfährt, bezieht sich daher nur auf das Layout, nicht auf den Inhalt.

Der Nutzer allein trägt die Verantwortung, im Besitz aller nötigen Rechte für den dann von ihm durchgeführten Druck (inkl. Bindung) dieser PDF-Datei zu sein und die Einhaltung aller rechtlichen Bestimmungen zu gewährleisten. Um uns vor evtl. Regressansprüchen Dritter zu schützen, muss der Besitz dieser Rechte bereits für die Nutzung dieses Dienstes nachgewiesen werden.

Nach derzeitigem Kenntnisstand ist dies nur mit einer CCLI-Lizenz möglich. Daher ist die eigene CCLI-Kennung ein Pflichtfeld und sie wird später in einem Copyright-Hinweis im Liederheft aufgeführt. Sollte ein anderer Rahmenvertrag die Verwertung in Heftform ebenfalls ermöglichen, steht es Ihnen frei, uns mit entsprechenden Unterlagen zu versorgen. Wir werden dann prüfen, ob dieser ebenfalls als Grundlage für die Nutzung dieses Dienstes gelten kann.

Rechtliche Bestimmungen

Im letzten Schritt jeder Liederheft-Erzeugung, muss der Nutzer einer Erklärung zustimmen. Dadurch ist aus unserer Sicht gewährleistet, dass der Nutzer über die rechtlichen Verpflichtungen aufgeklärt ist, und wir, die Betreiber von praisepool.de,  vor evtl. Regressansprüchen Dritter geschützt sind.  Die Erklärung lautet wie folgt:

Hiermit versichere ich, dass ich tatsächlich im Besitz der angegebenen CCLI-Lizenz bin, diese derzeit gültig ist und für alle ausgewählten Lieder auch die Rechte für das Drucken & Binden bereitstellt. Ferner versichere ich verstanden zu haben, dass ich - gemäß meiner eigenen CCLI-Lizenz - alle angefertigten Liederhefte vernichten muss, sollte meine Lizenz auslaufen und nicht verlängert werden. Ich versichere weiterhin, die angefertigten Liederhefte in einem nicht-gewerblichen Umfang einzusetzen, d.h. nur eine kleine Auflage zu drucken, diese nicht zu verkaufen und nur innerhalb der Gemeinde (für die die angegebene CCLI-Lizenz erworben wurde) zu verwenden.

Sollte von dritter Seite beklagt werden, dass doch gegen diese Bestimmungen verstoßen wurde und die gedruckten Liederhefte - in welcher Form auch immer - illegal zum Einsatz kamen, verpflichte ich mich hiermit, sämtliche Kosten (inkl. evtl. anfallender Bearbeitungs-, Gerichts- und Anwaltskosten) komplett eigenständig zu begleichen. An die Betreiber von praisepool.de können aufgrund dieser Belehrung keinerlei Regressansprüche gestellt werden.

Die angegebene CCLI-Lizenz-Kennung des Nutzers wird im Inhaltsverzeichnis des Liederheftes aufgeführt.

Ist das Ablegen von geschütztem Liedgut in Datenbanken nicht verboten?

Diese Aussage trifft zu, wenn die Datenbank öffentlich ist und von verschiedenen Personen durchsucht werden kann. Unsere Datenbank gilt zwar als öffentlich, da sich beliebige Personen anmelden können, jedoch ist der Zugriff auf die Daten anderer Nutzer nicht gestattet und durch die Verschlüsselung der Daten auch überhaupt nicht möglich. Jeder Nutzer kann nur seine eigenen Daten verwalten, die Datenbank kann also nicht beliebig durchsucht werden.

Die Datenbank dient nur als temporäres Speichermedium und hat nicht den Zweck, hochgeladenes Liedgut anderen Nutzern zur Verfügung zu stellen. Durch die Verschlüssellung der Daten ist sichergestellt, dass eine zweckfremde Nutzung unmöglich ist. Außerdem werden die Daten nach Auftragsende bzw. automatisch 3 Tage nach dem Upload gelöscht (diese Frist kann nicht verlängert werden). Somit stellt dieser Dienst auch keine Langzeitspeicherung dar.