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Darf das jeder einfach so nutzen?Zunächst einmal möchten wir klarstellen, dass wir das Copyright bzw. die Urheberrechte der Autoren und Verlage achten und respektieren, und dies auch von den Nutzern dieses Dienstes als Grundvoraussetzung für die Nutzung verlangen. Wir stellen uns vollkommen hinter den Anspruch der Autoren, für die Verwertung Ihrer geistigen Werke auch entsprechende Vergütungen zu erhalten. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist dies nur mit einer CCLI-Lizenz möglich. Daher ist die eigene CCLI-Kennung ein Pflichtfeld und sie wird später in einem Copyright-Hinweis im Liederheft aufgeführt. Sollte ein anderer Rahmenvertrag die Verwertung in Heftform ebenfalls ermöglichen, steht es Ihnen frei, uns mit entsprechenden Unterlagen zu versorgen. Wir werden dann prüfen, ob dieser ebenfalls als Grundlage für die Nutzung dieses Dienstes gelten kann. Rechtliche BestimmungenIm letzten Schritt jeder Liederheft-Erzeugung, muss der Nutzer einer Erklärung zustimmen. Dadurch ist aus unserer Sicht gewährleistet, dass der Nutzer über die rechtlichen Verpflichtungen aufgeklärt ist, und wir, die Betreiber von praisepool.de, vor evtl. Regressansprüchen Dritter geschützt sind. Die Erklärung lautet wie folgt:
Die angegebene CCLI-Lizenz-Kennung des Nutzers wird im Inhaltsverzeichnis des Liederheftes aufgeführt. Ist das Ablegen von geschütztem Liedgut in Datenbanken nicht verboten?Diese Aussage trifft zu, wenn die Datenbank öffentlich ist und von verschiedenen Personen durchsucht werden kann. Unsere Datenbank gilt zwar als öffentlich, da sich beliebige Personen anmelden können, jedoch ist der Zugriff auf die Daten anderer Nutzer nicht gestattet und durch die Verschlüsselung der Daten auch überhaupt nicht möglich. Jeder Nutzer kann nur seine eigenen Daten verwalten, die Datenbank kann also nicht beliebig durchsucht werden. Die Datenbank dient nur als temporäres Speichermedium und hat nicht den Zweck, hochgeladenes Liedgut anderen Nutzern zur Verfügung zu stellen. Durch die Verschlüssellung der Daten ist sichergestellt, dass eine zweckfremde Nutzung unmöglich ist. Außerdem werden die Daten nach Auftragsende bzw. automatisch 3 Tage nach dem Upload gelöscht (diese Frist kann nicht verlängert werden). Somit stellt dieser Dienst auch keine Langzeitspeicherung dar. |